Über den zu verwendenden Kraftstoff (Oktanzahl 91 = Normalbenzin bzw. 95 = Superbenzin) gibt grundsätzlich das Fahrerhandbuch Auskunft. Auch wenn dort nichts über die Verwendung von Kraftstoffen mit Bioethanol-Beimischung steht, können Kraftstoffe mit bis zu 5% Bioethanol (E5) bedenkenlos gefahren werden. Ab Modelljahr 2002 sind alle Motorräder und ATVs auch für Superbenzin mit einem Ethanolanteil von 10% (E10) freigegeben. Außerdem viele Modelle ab 1992. Diese sind hier aufgelistet. Fahrzeuge bis einschließlich Modelljahr 1991 sind dagegen nicht für E10 freigegeben.
Sollten Sie dennoch Fragen haben, möchten wir Sie bitten bei Ihrer Anfrage die Fahrgestellnummer Ihres Fahrzeuges anzugeben.